Über 400 private Wohnmöglichkeiten
Parallel zu den fünf organisierten Notunterkünften melden sich immer mehr Privatpersonen, die Wohnraum für Vertriebene aus der Ukraine anbieten wollen. Bei der Solidaritäts-Hotline des Landes wurden bereits über 400 private Wohnmöglichkeiten gemeldet. Die Zuteilung in diese privaten Unterkünfte wird, sobald Bedarf besteht, koordiniert erfolgen.
Unabhängig von den gemeldeten privaten Wohnmöglichkeiten gibt es zahlreiche Initiativen zur Versorgung, Unterbringung und Unterstützung. „Wir sind sehr dankbar, dass dermaßen viele Menschen helfen wollen und Ukrainer/innen private Wohnplätze zur Verfügung stellen“, dankt Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer den zahlreichen Unterstützer/innen.
Die Meldung von privaten Unterkünften kann telefonisch unter der Solidaritäts-Hotline des Landes (0732 7720 – 16200) oder per E-Mail an nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at erfolgen. Auf der Website www.ooe.gv.at/ukraine finden sich weitere Informationen, welche laufend aktualisiert werden und mehrsprachig zur Verfügung stehen.
Infos zur finanziellen Unterstützung bei privaten Unterkünften:
Als private/r Unterkunftgeber/in besteht ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Voraussetzung für eine Unterstützung in der Grundversorgung ist die Registrierung der Vertriebenen. Basis dafür bildet die Verordnung des Bundes, entsprechend der Massenfluchtrichtlinie der EU, diese befindet sich aktuell in Vorbereitung. Sobald ukrainische Kriegsflüchtlinge beim Bund registriert werden, können Unterstützungsleistungen im Rahmen der Grundversorgung in Anspruch genommen werden. Bei privat untergebrachten Personen beträgt der Verpflegungskostenzuschuss für einen Erwachsenen 215 €, für ein Kind 100 €. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines Mietzuschuss (150 € für Einzelpersonen, 300 € für Familien), wenn mit dem Quartiergeben ein Mietvertrag abgeschlossen wird.