… zur Flucht
Staat | Flüchtlinge |
---|---|
Türkei | 2,6 Millionen |
Pakistan | 1,4 Millionen |
Libanon | 1 Million |
Iran | 979.400 |
Uganda | 940.800 |
Äthiopien | 791.600 |
(Stand: Ende 2016; Quelle: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten.html)
… zum Leben von Asylsuchenden in Österreich
Flüchtlinge bekommen in Österreich – wenn sie mittellos sind – die so genannte Grundversorgung, die folgende Leistungen enthält:
Wenn Asylsuchende in organisierten Unterkünften wohnen:
- Selbstversorgungsquartiere: € 19 pro Person und Tag für Unterbringung und Verpflegung. Dieser Betrag geht direkt an die Unterbringungseinrichtung und wird nicht an die Flüchtlinge ausbezahlt. In sogenannten Selbstversorgungsquartieren, kümmern sich die Flüchtlinge selbst um ihre Verpflegung. Von den € 19, die an die BetreiberInnen ausbezahlt werden, erhalten erwachsene Flüchtlinge € 5,50 für die Verpflegung.
- Vollversorgungsquartiere: € 40 Taschengeld pro Person und Monat für alle persönlichen Ausgaben.
Wenn Asylsuchende selbständig wohnen:
- Eine Familie erhält einen maximalen Zuschuss pro Monat von € 240 für Miete und
Betriebskosten. Für eine Einzelperson wird ein Zuschuss zur Miete in Höhe von
€ 120 pro Monat ausbezahlt. Erwachsene erhalten ein Verpflegungsgeld von € 200,
Minderjährige € 90 pro Monat. Zu bezahlen ist die Miete, Betriebskosten, das Essen
sowie alle sonstigen Ausgaben.
Zusätzlich bekommen Asylsuchende Gutscheine für Bekleidung (€ 150 pro Jahr) und Schulgeld für die Kinder (€ 100 pro Schulsemester).
Anders als bei den grundversorgten Erwachsenen bzw. Familien sind UMF in den Einrichtungen in eine sehr enge Betreuungsstruktur eingebettet, die Integrationsarbeit wird hierbei v.a. vom Betreuungspersonal wahrgenommen. Es gibt Bezugsbetreuersysteme, klar definierte Ziele sowie eine regelmäßige Evaluierung dieser, Festlegung einer Tagesstruktur.
Die allermeisten in OÖ untergebrachten minderjährigen Flüchtlinge leben in organisierten Jugendeinrichtungen der NGOs. Es ist aber auch die Aufnahme in Pflegefamilien möglich. Bei den Pflegewerbern könnte es sich zum einen um bereits überprüfte Pflegefamilien handeln, zum anderen aber auch um Personen, die sich aus konkretem Anlass vorstellen können, ein Kind bzw. eine/n Jugendliche/n aus einer UMF-Einrichtung als Pflegeeltern aufzunehmen.
Bei Interesse finden Pflegewerber die nötigen Informationen bei der örtlichen Bezirkshauptmannschaft sowie bei der Kinder- und Jugendhilfe.
… zum Freiwilligen Integrationsjahr
- Das freiwillige Integrationsjahr ist seit 01.01.2016 im Freiwilligengesetz (Abschnitt 4a) geregelt.
- Es ist kein Arbeitsverhältnis sondern als Arbeitstraining für die Dauer von 6-12 Monaten (keine Verlängerungsmöglichkeit) konzipiert.
- Neben der Tätigkeit (34 Stunden pro Woche möglich) sind mindestens 150 Stunden niederschwellige Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen vorgesehen.
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, deren Anerkennungsbescheid nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, sie bekommen in dieser Zeit keine zusätzliche finanzielle Abgeltung und keine Beihilfen des AMS).
- Grundsätzlich gilt die Vollendung des 17. Lebensjahres.
Ziele sind die Integration im Sinn einer Einbeziehung in das österreichische gesellschaftliche Leben und der Vermittlung der österreichischen Werteordnung und der deutschen Sprache, die Verbesserung der Chancengleichheit durch die Berufsorientierung, die Vertiefung von schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle, die Persönlichkeitsentwicklung, die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für verschiedene Berufsfelder, die Stärkung sozialer und interkultureller Kompetenzen und die Förderung des sozialen Engagements der TeilnehmerInnen uvm.
- Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
- sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften oder sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinn gerichtet sind und ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben
- nach dem Freiwilligengesetz gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige, nicht auf Gewinn orientierte juristische Personen privaten Rechts mit Sitz im Inland
- Pro TeilnehmerIn und Monat erhalten Trägerorganisationen eine Förderung in Höhe von 120,- €, die alle zwei Monate im Nachhinein ausbezahlt wird. Nach Beendigung des Freiwilligen Integrati-onsjahres und nach Legen der Abrechnung wird zusätzlich die Unfallversicherung in Höhe von 5,40 € pro Monat rückerstattet.
Die Abwicklungsagentur für das Freiwillige Integrationsjahr „dieberater“ ist für Trägerorganisationen, sowie für interessierte TeilnehmerInnen zuständig.
Für InteressentInnen: veröffentlicht werden für Sie alle verfügbaren Einsatzplätze auf der Homepage. Die Agentur bietet keine Beratungen über Einsatzplätze an. Wenden Sie sich dafür bitte an die beim jeweiligen Einsatzplatz angegebene Kontaktperson. Allgemeine Infos zum Freiwilligen Integrationsjahr finden Sie unter Downloads.
Für Trägereinrichtungen: veröffentlicht werden Ihre freien Einsatzplätze auf der Homepage und es werden für Sie im Auftrag des AMS und im Namen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Förderung abgewickelt. Alle notwendigen Infos und Formulare finden Sie unter Downloads.
Alle Informationen finden Sie unter: http://www.integrationsjahr.at/
Kontaktperson: Katharina Schweiger, MA
+43 (1) 532 45 45 – 1190
integrationsjahr@dieberater.com
… weitere nützliche Hinweise
- Nähere Informationen zum Aktivpass
- Informationen zu ermäßigten Fahrkarten