… zur Flucht
Staat | Flüchtlinge |
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Türkei | 3,7 Millionen |
Pakistan | 1,4 Millionen |
Uganda | 1,2 Millionen |
Sudan | 1,1 Million |
Deutschland | 1,1 Million |
… zum Leben von Asylsuchenden in Österreich
Flüchtlinge bekommen in Österreich – wenn sie mittellos sind – die so genannte Grundversorgung, die folgende Leistungen enthält:
Wenn Asylsuchende in organisierten Unterkünften wohnen:
· Selbstversorgungsquartiere: € 21 pro Person und Tag für Unterbringung und Verpflegung. Dieser Betrag geht direkt an die Unterbringungseinrichtung und wird nicht an die Flüchtlinge ausbezahlt. In einem Selbstversorger-Quartier erhalten AsylwerberInnen in Oberösterreich pro Erwachsenem täglich 6 € für Lebensmittel, das sind pro Monat 180 bis 186 €. Minderjährige erhalten pro Monat 132 € Lebensmittelgeld.
Einmal pro Jahr erhalten sie pro Person Bekleidungsgutscheine im Wert von 150 € und 200 € Schulgeld für ein schulpflichtiges Kind. Für Babys bis drei Jahre gibt es monatlich 20 € „Windelgeld“.
· Vollversorgungsquartiere: € 40 Taschengeld pro Person und Monat für alle persönlichen Ausgaben.
Wenn Asylsuchende selbständig wohnen:
· Eine Familie erhält einen maximalen Zuschuss pro Monat von € 300 für Miete und Betriebskosten. Für eine Einzelperson wird ein Zuschuss zur Miete in Höhe von € 150 pro Monat ausbezahlt. Erwachsene erhalten ein Verpflegungsgeld von € 215, Minderjährige € 100 pro Monat. Zu bezahlen sind die Miete, Betriebskosten, das Essen sowie alle sonstigen Ausgaben: Quelle: Land OÖ: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/26937.htm
Anders als bei den grundversorgten Erwachsenen bzw. Familien sind UMFs in den Einrichtungen in eine sehr enge Betreuungsstruktur eingebettet; die Integrationsarbeit wird hierbei v.a. vom Betreuungspersonal wahrgenommen. Es gibt Bezugsbetreuersysteme, klar definierte Ziele sowie eine regelmäßige Evaluierung dieser Ziele, Festlegung einer Tagesstruktur.
Die allermeisten in OÖ untergebrachten minderjährigen Flüchtlinge leben in organisierten Jugendeinrichtungen der NGOs. Es ist aber auch die Aufnahme in Pflegefamilien möglich. Bei den PflegewerberInnen könnte es sich zum einen um bereits überprüfte Pflegefamilien handeln, zum anderen aber auch um Personen, die sich aus konkretem Anlass vorstellen können, ein Kind bzw. eine/n Jugendliche/n aus einer UMF-Einrichtung als Pflegeeltern aufzunehmen.
Bei Interesse finden PflegewerberInnen die nötigen Informationen bei der örtlichen Bezirkshauptmannschaft sowie bei der Kinder- und Jugendhilfe.
…zu Sprachförderungen und Integrationspflichten
Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem 15. Lebensjahr, die seit 1.1.2015 einen positiven Status haben, sind laut dem Integrationsgesetz verpflichtet, folgende Integrationsmaßnahmen zu erfüllen:
· Besuch des Werte- und Orientierungskurses (8 Stunden, bestehend aus 6 Themenbereichen),
· Besuch der Orientierungsberatung (2 Stunden, basierend auf Sprache, Kultur und Arbeit)
· sowie positive Absolvierung einer B1-Integrationsprüfung.
Die Anmeldung/Abhaltung des Werte- und Orientierungskurses sowie der Orientierungsberatung erfolgt beim jeweiligen Integrationszentrum.
In Oberösterreich ist es das Integrationszentrum Oberösterreich, Weingartshofstraße 25, 4020 Linz.
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8:00 bis 16:30 Uhr und Donnerstag: 8:00 bis 18:30 Uhr.
Folgende Dokumente sind bei einer Anmeldung mitzubringen:
· Asylbescheid (alle Seiten, samt Amtstempel oder elektr. Amtssignatur)
· Aktuelle Meldebestätigung
· e-card oder kostenloser Versicherungsdatenauszug von der Gesundheitskassa
· Identitätsnachweis (Konventionsreisepass oder blaue Karte/ Fremdenpass oder graue Karte)
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.integrationsfonds.at/themen/beratung/
…zu den Sozialleistungen
Im Falle einer Hilfsbedürftigkeit bekommen Asylberechtigte Leistungen aus der Sozialhilfe. Sie müssen jedenfalls den Werte- und Orientierungskurs im Integrationszentrum Oberösterreich besuchen und die Integrationserklärung unterschreiben.
Zuständige Stelle für die Beantragung der Sozialhilfe: In Statutarstädten (Linz, Steyr, Wels): Magistrat (für den Bürgermeister), in anderen Gemeinden: Bezirkshauptmannschaft.
Nähere Informationen unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23004.htm
Subsidiär Schutzberechtigten sind ausschließlich Kernleistungen der Sozialhilfe zu gewähren, die das Niveau der Grundversorgung nicht übersteigen.
Wenn Leistungen über das System der Sozialhilfe gewährt werden, sind soziale Kernleistungen ausnahmslos auf das Niveau der Grundversorgung zu beschränken.
(Siehe Sonderbestimmungen für subsidiär Schutzberechtigte unter: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Anspruchsvoraussetzungen.html
Familienbeihilfe erhalten Personen:
· deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
· deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt
· oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.
Zuständige Stelle für die Beantragung der Familienbeihilfe: Finanzamt
Nähere Informationen unter: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080711.html
Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte haben nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie:
· bereits einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung (monatliches Einkommen muss höher als 460,66€ sein) nachgegangen sind,
· arbeitsfähig sowie arbeitswillig sind,
· ein aufrechtes Arbeitsverhältnis von 6 Monaten hatten und
· der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Zuständige Stelle für die Beantragung des Arbeitslosengeldes: Arbeitsmarktservice (AMS). Zuständig ist jenes Arbeitsmarktservice, in dessen Bezirk die betroffene Person ihren Wohnsitz bzw. ihren ständigen Aufenthalt hat. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur für sechs Monate.
Nähere Informationen unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/arbeitslosengeld#oberoesterreich