ANMELDUNG SCHULPFLICHTIGER KINDER
In Österreich gilt die Schulpflicht. Um der Bildungsdirektion die Planung für den Herbst zu ermöglichen ist es wichtig, dass alle schulpflichtigen Kinder bereits jetzt in der Schule angemeldet werden.
Wenn Schüler:innen, die angemeldet sind, im Herbst nicht mehr in Österreich sein sollten, ist dies keinesfalls ein Problem – es ist aber gesichert, dass sie einen Schulplatz haben, für den Fall, dass sie im Herbst noch in Österreich sind!
Zur Anmeldung in den Schulen entweder direkt bei der Schule oder der Bildungsdirektion OÖ melden!
INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR UKRAINER:INNEN MIT GESUNDHEITS- UND PFLEGEAUSBILDUNGEN
SCHULPFLICHT FÜR UKRAINISCHE KINDER
WOHNSITZ MELDEN!
Immer wieder kommt es vor, dass die blaue Karte (Vertriebenenkarte), Bescheide von Behörden (Grundversorgung, AMS, …) nicht zugestellt werden können, weil sich die Wohnadresse geändert hat, die Betroffenen sich allerdings nicht umgemeldet haben und somit im Zentralen Melderegister (ZMR) mit der falschen Adresse aufscheinen! Deshalb ist es umso wichtiger das österreichische Meldegesetz einzuhalten und sich spätestens nach 3 Tagen am neuen Wohnsitz anzumelden!
Ein zusätzlicher Tipp: Es passiert auch immer wieder, dass die Post Briefe nicht zustellen kann, weil am Briefkasten der Name der dort wohnenden Personen nicht aufscheint.
DOLMETSCHER:INNEN GESUCHT!
Wir suchen Menschen die Übersetzungstätigkeiten in den Sprachen Ukrainisch und Russisch übernehmen können. Bitte entweder unter info@zusammen-helfen.at oder unter nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at melden.
Freiwillige bzw. Gemeinden können sich bei Bedarf bei uns melden. Wir vermitteln gerne Dolmetscher:innen.
Unter den weiteren Rubriken bekommt ihr aktuelle Informationen und die Möglichkeit eure Initiative sichtbarer zu machen und euch zu vernetzen!
Informationen / Informationsblätter und Formulare
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